CFW Stiftung

Neue Lösungen für die Zukunft der Arbeit

Im internationalen Vergleich kann Deutschland sich sehen lassen: Wohlstand und sozialer Frieden zeichnen das Land aus. Aus der Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 mit tiefer Rezession ist es besser als alle anderen Länder Europas heraus gekommen. In der Schuldenkrise übernimmt es Verantwortung für Lösungswege. Das Wachstum ist gut, die Zahl der Arbeitslosen auf langjährigem Tiefstand. Und das, obwohl das Tarifrecht hierzulande nur in den Grundlagen und das Arbeitskampfrecht überhaupt nicht geregelt sind – oder gerade wegen dieser sparsamen Regelung? Diese Frage ist nicht entschieden.

Zweifelsfrei hat das deutsche System des Kollektivvertrags seinen Beitrag geleistet, in dem  die Tarifvertragsparteien ihre vom Grundgesetz garantierte Autonomie über Jahrzehnte verantwortungsbewusst genutzt haben. Doch mittlerweile treten Ungleichgewichte zu Tage, die nicht zuletzt auch den jüngsten Verwerfungen der Märkte geschuldet sind. Arbeitskämpfe werden zunehmend erbittert ausgetragen. Breite Bevölkerungsschichten sind betroffen, insbesondere dann, wenn Unternehmen der Daseinsvorsorge, etwa  Verkehrsunternehmen oder Unternehmen der Gesundheitsvorsorge in immer kürzeren Abständen bestreikt werden.

Branchen- oder Spartengewerkschaften? 

Eine Ursache der zunehmenden Spannungen: Der Strukturwandel  der Gewerkschaften. Die großen Flächen- oder Branchengewerkschaften, nach dem Industrieverbandsprinzip organisiert, haben einen massiven Mitgliederschwund zu verzeichnen. Seit der Wiedervereinigung, als die DGB-Gewerkschaften, die Organisationen des Deutschen Beamtenbundes und des Christlichen Gewerkschaftsbundes noch deutlich mehr als 13 Millionen Mitglieder zählten, ging es steil bergab – auf weniger als sieben Millionen.

Gleichzeitig wurden die Spartengewerkschaften immer mächtiger, die einzelne Berufsgruppen vertreten, wie zum Beispiel Piloten, Lokführer oder Ärzte.  Sie verfügen heute geschätzt über fast 600 000 bis 800 000 Mitglieder, sind aber kampfstärker, als es die Zahl vermuten lässt. Auf Grund eines Organisationsgrades von bis zu 80 Prozent (Branchengewerkschaften: oft nur um die 20 Prozent) sind die Berufsgruppengewerkschaften schnell, flexibel und durchsetzungsstark.

Richter mit neuer Linie

Weitere Ursache für den wachsenden Problemstau: Ein Sinneswandel  der deutschen Arbeitsrichter. Sie verabschiedeten sich im Jahr 2010 vom Grundsatz der Tarifeinheit. Jetzt rächt sich womöglich, dass der Gesetzgeber jahrzehntelang untätig blieb. Dass er nun zügig tätig werden und das Vakuum füllen könnte, ist fraglich. Angesichts der politisch heiklen Materie und zahlreicher widerstreitender Interessen zögert Berlin.

Bis auf weiteres ist es daher durchaus möglich, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge für ein und dieselbe Berufsgruppe nebeneinander gelten. „Kaskadenstreiks“, zersplitterte Belegschaften, bürokratischer Aufwand, Tarifchaos, all dies bringt nach den Befürchtungen zahlreicher Experten den gerühmten sozialen Frieden der Deutschen in Gefahr.  Schenkt man ihren Worten Glauben, drohen  volkswirtschaftliche Schäden ungekannten Ausmaßes.


Professoreninitiativen mit Lösungsvorschlägen 

Die Carl Friedrich v. Weizsäcker-Stiftung unterstützt mit einer Reihe von Forschungs- und Praktikerinitiativen die Bemühungen um Lösungsmodelle, in denen die Interessen aller Betroffenen ihre Berücksichtigung finden und die damit auch für den Gesetzgeber Ansätze zum Handeln bieten. So legte eine Gruppe bedeutender Professoren des Arbeitsrechts 2010 einen Gesetzentwurf zur Tarifpluralität vor, in dem sich ein Interessenausgleich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Branchen- und Spartengewerkschaften widerspiegeln soll. Er bildet einen minimal-invasiven Eingriff in die Tarifautonomie und berücksichtigt die Anforderungen von Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetzes. Damit löst der Entwurf allerdings noch nicht alle bestehenden Probleme, vor allem bei Arbeitskämpfe in Unternehmen der Daseinsvorsorge.

Hier setzt ein weiterer Gesetzentwurf an, den eine im Jahr 2011 gegründete Professoreninitiative im Auftrag der Carl Friedrich v. Weizsäcker-Stiftung am 19. März 2012 vorgelegt hat.

Beide Gesetzesinitiativen schlagen einen fairen Ausgleich der Interessen vor und zielen damit darauf ab, den sozialen Frieden, der Deutschland so erfolgreich macht, für die Zukunft zu bewahren.