CFW Stiftung

Partner werden

Engagement

Als Partner haben Sie alle Möglichkeiten sich zu engagieren, Ihren Namen mit Vortragsreihen der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung zu verbinden eingeschlossen beispielsweise, bis hin zur Einrichtung von Instituten. Entsprechend können Sie die Steuervorteile zu nutzen, die der Staat dafür bietet. Zuwendungen können dabei auch in Form von Aktien,  Immobilien und anderen geldwerten Leistungen erfolgen

Steuervorteile

  • Alle Zuwendungen zusammengenommen können Sie bis zu
    • 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte, oder
    • 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter Ihres Unternehmens
    im Kalenderjahr als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

    Zuwendungen, die im Prinzip abzusetzen sind, die Höchstbeträge aber überschreiten (oder im Jahr der Zuwendung keine Berücksichtigung finden), können in den Folgejahren als Sonderausgaben geltend gemacht werden – immer im Rahmen der Höchstbeträge.
    Die Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung ist als gemeinnützige Körperschaft berechtigt, die erforderlichen Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen (letzte Mitteilung vom 08.12.2008 mit der Steuernummer 324 / 5796 / 0938).

    Zusätzlich
    können Sie Spenden in das Kapital bzw. den Vermögensstock der Weizsäcker-Stiftung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1Million Euro steuerlich geltend machen, wenn Sie das so beantragen. Sind Sie verheiratet, steht Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau die Möglichkeit einer solchen Zustiftung in gleicher Höhe ebenfalls zu.
  • Sponsoring

    Aufwendungen im Zusammenhang des Sponsorings sind keine Spenden sondern Betriebsausgaben. Unter dem Stichwort „wirtschaftliche Vorteile durch Sicherung oder Steigerung des Ansehens von Unternehmer, Unternehmen oder Produkte des Unternehmens“ können Sie Aufwendungen für die Weizsäcker-Gesellschaft als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

    Das ist der Fall, wenn beispielsweise bei Tagungen der Weizsäcker-Stiftung Sie auf Ihr Unternehmen und seine Leistungen aufmerksam machen, oder auch unter Verwendung unseres Namens oder Emblems im Zuge Ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf andere Weise auf Ihr Unternehmen hinweisen. Die Aufwendungen gelten auch dann als Betriebsausgaben, wenn die Geld- oder Sachleistungen Ihres Unternehmens und die von Ihnen angestrebten Werbeziele nicht gleichwertig sind.
  • Erbschaften / Schenkung

    Sie haben geerbt eine Schenkung erhalten und bemerken erst später, Sie hätten diese Erbschaft oder Schenkung nicht annehmen sollen: Noch innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Steuerpflicht können Sie die Erbschaft oder die Schenkung unserer Gesellschaft zuwenden. Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer erlischt dann rückwirkend.