CFvW Gesellschaft

"Ich muß bereit sein, meinen Beitrag zu leisten, selbst
wenn ich nicht weiß, ob mein Nachbar den
seinen leisten wird." (CFvW)


Lessings „gemeiniglich guten Thaten“

Zu Lessings „gemeiniglich guten Thaten“ sind heute nicht allein karitative Engagements wie „Brot für die Welt“ zu zählen, „Ärzte ohne Grenzen“ beispielsweise, „SOS-Kinderdörfer“ oder Armenküchen. Dazu gehören auch sämtliche staatlichen Transferleistungen bis hin zur Entwicklungshilfe.

Im Einzelfall werden solche „guten Thaten“ immer wieder notwendig und richtig sein. Wenn aber ohne ihren permanenten Einsatz und ohne ihre dauernde Ausdehnung Gesellschaften Gefahr laufen zu kollabieren, dann sind diese „guten Thaten“ Folge und Zeichen ungelöster Grundprobleme unserer Welt.

„Die Zeit drängt“, die „gemeiniglich guten Thaten“ in ihrer systemischen Funktion überflüssig zu machen, die Ursachen der ungelösten Grundprobleme unserer Welt anzugehen und nicht allein deren Symptome.

Damit wir dazu die Zeit gewinnen die wir brauchen, werden die „eigentlich guten Thaten“ und die „gemeiniglich guten Thaten“ noch auf lange Zeit Bündnisse eingehen müssen. Versäumen wir weiterhin, unsere Einsichten in die Herausforderungen unserer Zeit soweit irgend möglich voranzutreiben und zu vertiefen, dann wird unser Handeln auch weiterhin mehr Schaden als Nutzen anrichten.

Steuervorteile

Wenn Sie sich bei „Wissen und Verantwortung“ als Mitglied, Spender oder Partner engagieren, so können Sie damit kein Geld verdienen. Dafür verzichtet der Staat auf einen Teil seines Steueraufkommens an Ihrem Einkommen. Die Carl Friedrich von Weizsäcker-Gesellschaft ist ein eingetragener Verein und eine Körperschaft, die gemeinnützigen Zwecken dient. In ihrem Falle sind das wissenschaftliche Zwecke.

Das ist vom Finanzamt Herford zuletzt mit Schreiben vom 08.12.2008 und der Steuernummer 324 / 5796 / 0938 anerkannt.

Nach dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom 21.09.2007 können Sie insgesamt (alle Zuwendungen zusammengenommen) bis zu

●     20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte, oder

●     4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter Ihres Unternehmens

gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

Die Carl Friedrich von Weizsäcker-Gesellschaft ist berechtigt, entsprechende Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Zuwendungen, die im Prinzip abzusetzen sind, die Höchstbeträge aber überschreiten (oder im Jahr der Zuwendung keine Berücksichtigung finden), können – immer im Rahmen der Höchstbeträge – in den Folgejahren als Sonderausgaben geltend gemacht werden.